Energieeffizienz im Fokus
Am 9. Juni 2024 wurde das Stromversorgungsgesetz von der Schweizer Bevölkerung angenommen. Infolgedessen ist ebs wie alle anderen Stromversorger dazu verpflichtet, ihren jährlichen Stromverbrauch im Versorgungsgebiet zu senken, damit der Winterstromverbrauch bis 2035 schweizweit um 2 TWh reduziert werden kann.
2024 nahm ebs aktiv an der Vernehmlassung der Verordnung teil, sodass das Stromversorgungsgesetz möglichst praktikabel umgesetzt werden kann. Für die Kundinnen und Kunden bedeutet die Annahme grundsätzlich, dass der Muotastrom-Fonds im nächsten Jahr zunehmend in Richtung Energieeffizienz angepasst wird. Vor allem in den Wintermonaten soll der Verbrauch kontinuierlich reduziert werden. Geplant sind auch Ausbildungen im Bereich der Energieberatung. Von diesen Angeboten sollen nicht zuletzt auch die Kundinnen und Kunden profitieren.
Im Kanton Schwyz sind Grossverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 500 000 kWh oder 5 000 000 kWh Wärme dazu verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsreduktion zu treffen. Die ebs Energie AG begleitet aktiv vier Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Mit individuellen Lösungen unterstützen wir sie bei der Reduktion ihres Energieverbrauchs und der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Mit der Massnahmenumsetzung werden Ressourcen geschont, CO2-Emissionen reduziert und die regionale Wirtschaft gestärkt.
